Voraussetzungen und Ablauf
Im Kanton St. Gallen gibt es spezifische Voraussetzungen für eine Sonderschulplatzierung. Die genauen Kriterien für eine Aufnahme in unsere Institution sind individuell und variieren von Fall zu Fall, da sie von verschiedenen Faktoren wie dem Alter, den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Kindes abhängen. Im Allgemeinen gelten jedoch einige grundlegende Voraussetzungen:
1. Diagnose oder Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs: Es muss eine ärztliche oder psychologische Diagnose vorliegen, die den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bestätigt. Dies kann für unsere Einrichtung eine Lernschwäche, Verhaltensstörung oder ein besonderer Schutz-/oder Enwicklungsbedarf sein.
2. Empfehlung durch eine Fachperson: Eine Fachperson, in der Regel durch den Schulpsychologischen Dienst, muss eine Empfehlung für eine Sonderschulplatzierung aussprechen. Diese Empfehlung basiert auf einer umfassenden Beurteilung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes.
3. Zustimmung der Eltern: Die Eltern müssen der Sonderschulplatzierung zustimmen und aktiv in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
4. Verfügbarkeit von Sonderschulplätzen: Es müssen ausreichend Sonderschulplätze im entsprechenden Bereich vorhanden sein. Die Platzierung erfolgt in der Regel in einer speziellen Sonderschule oder in einer integrativen Schulklasse, je nach den Bedürfnissen des Kindes.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Verfahren zur Sonderschulplatzierung im Kanton St. Gallen möglicherweise durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien festgelegt sind. Es wird empfohlen, sich bei den zuständigen Bildungsbehörden oder Schulen im Kanton St. Gallen über die spezifischen Anforderungen zu informieren.
Nachdem diese Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Eltern (in der Regel über den Schulpsychologischen Dienst) bei uns anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular können Sie auf dieser Seite herunterladen und vorzugsweise per Post einreichen.
Wir setzen uns danach mit Ihnen in Verbindung und offerieren ein Erstgespräch mit Besichtigung im Schulheim Langhalde mit Eltern und dem Kind. Es ist von Vorteil, wenn allfällige unterstützende Stellen (Familienbegleitung, Beistandschaft, SPD o.a.) daran teilnehmen. Die Langhalde wird durch die Institutionsleitung und je nach Bedarf von einer Lehrperson und/oder einer Fachperson der Sozialpädagogik begleitet.
Besteht nach dem Erstgespräch ein ernsthaftes Interess für eine Aufnahme sehen wir anschliessend eine Schnupperwoche vor, bei der das Kind und indirekt auch die Eltern einen besseren Eindruck gewinnen können. Für uns ist es eine Konsolidierung darüber, ob wir für das Kind die geeignete Einrichtung sind und mit unserem Angebot und verfügbaren Mitteln helfen können.
In einem Abschlussgespräch am Ende der Schnupperzeit, entscheiden wir uns gemeinsam für oder gegen eine Aufnahme. Grundvoraussetzung ist eine entsprechende Kostengutsprache durch die Schulgemeinde des Wohnkantons.